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Widmung in Bremen-Industriehäfen

Verkündungsdatum: 03.11.2022

Weser-Kurier vom 3. November 2022

Widmung in Bremen-Industriehäfen

(Bremer Industriepark – Bauabschnitt 5 und Ergänzung Bauschnitt 3)

Die nachstehend aufgeführten Straßen im Bereich des Bremer Industrieparks werden gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 — 2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. September 2022 (Brem.GBl. S. 520), unter Einreihung in die in der rechten Spalte genannte Straßengruppe für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Diese wegerechtlichen Maßnahmen erfolgen zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Bebauungsplanes 2477 (Bauabschnitt 5) und des Bebauungsplanes 2070-1 (Ergänzung Bauabschnitt 3).

Die gewidmeten Flächen sind in einem Widmungsplan angelegt.

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.

Lage der Straßen

Straßengruppe
(§ 3 Absatz 1 BremLStrG)

Carl-Benz-Straße (3. Teil im Bauabschnitt 5) in westlicher Richtung ab Kreisel Höhe Wilhelm-Maybach-Straße/Hans-Glas-Straße bis zur nach Bebauungsplan 2477 festgesetzten Trümmerwurfgrenze der Windkraftanlage. Im weiteren Verlauf handelt es sich noch um eine Privatstraße in Verwaltung der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH.

C

Wilhelm-Maybach-Straße (Bauabschnitt 5) in nördlicher Richtung ab genanntem Kreisel einschließlich Wendeplatz.

C

In Ergänzung des Bauabschnitts 3 die Nebenanalgen der Carl-Benz-Straße (2. Teil) Nord zwischen Wilhelm-Maybach-Straße und August-Horch-Straße.

C

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 01.11.2022, Amt für Straßen und Verkehr

Anlagen