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Widmung in Bremen-Kattenturm

Verkündungsdatum: 26.03.2021

Weser-Kurier vom 26. März 2021

Widmung in Bremen-Kattenturm

Ab Im Arster Felde zwischen Nr. 35 und 37 wurde bis zum Anschluss an die Straßenbahnanlage (Haltestelle Robert-Koch-Straße) und an die vorhandene Fuß- und Radwegverbindung zur Robert-Koch-Straße im Zuge der Grundstücke VL 47 Nr. 113/4 und 114/6 eine neue Wegeverbindung hergestellt.

Diese Wegeverbindung wird gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 — 2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172), unter Einreihung in die Straßengruppe C für den Fußgänger- und Radverkehr sowie für den Kfz-Verkehr ab Im Arster Felde von und auf die anliegenden Grundstücke Im Arster Felde Nr. 35 und 37 bis zu rückseitig der Gebäude bauordnungsrechtlich genehmigter Stellplatzanlagen gewidmet.

Diese wegerechtliche Maßnahme erfolgt zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Bebauungsplanes 1033.

Die gewidmete Fläche ist in einem Widmungsplan angelegt.

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 23.03.2021, Amt für Straßen und Verkehr

Anlagen