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Widmung in Bremen-Kattenturm

Verkündungsdatum: 02.09.2021

Weser-Kurier vom 2. September 2021

Widmung in Bremen-Kattenturm

Gemäß § 29 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 des Bremischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BremNatG) vom 27. April 2010 (Brem.GBl. S. 315), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172), wird der Cato-Bontjes-van-Beek-Platz in Bremen-Kattenturm für Zwecke der Allgemeinheit als öffentliche Grünanlage gewidmet.

Der Cato-Bontjes-van-Beek-Platz ist eine Fläche der Erinnerungskultur. Sowohl der Name des Platzes als auch ein sich darauf befindliches Denkmal sollen der Namensgeberin und Widerstandskämpferin gegen den Nationalsozialismus/Faschismus Cato Bontjes van Beek gedenken. Es soll eine Begegnungs- und Aufenthaltsfläche im Ortsteil Kattenturm entstehen, die weitreichend angenommen und genutzt wird. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, durch Widmung des Cato-Bontjes-van-Beek-Platzes die Aufwertung der Fläche mit einer gleichzeitigen Übernahme als öffentliche Grünanlage zu verbinden. Diese Maßnahme erfolgt unter Beschluss des Beirates Obervieland vom 14. Juli 2020 sowie Zustimmung der städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung vom 24. September 2020 und der städtischen Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie vom 30. September 2020.

Der Cato-Bontjes-van-Beek-Platz ist im derzeit gültigen Bebauungsplan 1719 als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung Fußgängerbereich (Marktplatz, Festplatz) ausgewiesen. Eine Widmung als Verkehrsfläche fand jedoch nicht statt.

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eingelegt werden.

Bremen, den 23.08.2021