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Widmung in Bremen-Lesum

Verkündungsdatum: 20.02.2015

Weser-Kurier vom 20. Februar 2015

Widmung in Bremen-Lesum
(Erschließung 984 Lesumpark - 1. Bauabschnitt - Charlotte-Wolff-Allee)

Die Charlotte-Wolff-Allee (zwischen Lesumer Heerstraße und Peenemünder Straße gelegen) wird gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 ‒ 2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2013 (Brem.GBl. S. 796), unter Einreihung in die Straßengruppe C für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Diese wegerechtliche Maßnahme erfolgt zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Bebauungsplanes 1209.

Die gewidmete Fläche ist in einem Widmungsplan angelegt.

Der Widmungsplan und die Widmungsverfügung können beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, Zimmer 611, während der Dienststunden eingesehen werden.

Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Widmungsplan sind unter dem folgenden Link öffentlich zugänglich: http://www.asv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen122.c.11222.de

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch

Bremen, den 18.02.2015, Amt für Straßen und Verkehr