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Widmung in Bremen-Neustadt

Verkündungsdatum: 23.02.2015

Weser-Kurier vom 23. Februar 2015

Widmung in Bremen-Neustadt
(Erschließung 949 - Neanderstraße)

Die Neanderstraße hatte bisher ein Ausbauende mittig vor dem Gebäude Nr. 48. Im Zuge der Erschließung 949 wurde die Straße verlängert und ein Wendeplatz ausgebaut. Diese Verlängerung der Neanderstraße von Mitte bis zum südwestlichen Ende des Grundstücks Nr. 48 sowie der daran anschließende Wendeplatz werden gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 ― 2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2013 (Brem.GBl. S. 796), unter Einreihung in die Straßengruppe C für den öffentlichen Verkehr  gewidmet.

Diese wegerechtliche Maßnahme erfolgt zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des  Bebauungsplanes 2408.

Die gewidmete Fläche ist in einem Widmungsplan angelegt.

Der Widmungsplan und die Widmungsverfügung können beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, Zimmer 611, während der Dienststunden eingesehen werden.

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Widmungsplan sind unter dem folgenden Link öffentlich zugänglich: http://www.asv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen122.c.11222.de

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 19.02.2015, Amt für Straßen und Verkehr