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Widmung in Bremen-Überseestadt - Anna-und-Carl-Stiegler-Platz

Verkündungsdatum: 15.04.2026

Weser-Kurier vom 15. April 2026

Die neue Geh- und Radwegverbindung im Zuge des Anna-und-Carl-Stiegler-Platzes zwischen Hafenstraße und Nordstraße gegenüber Nr. 55 in Bremen-Überseestadt wird gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341—2182-a-1), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 2. September 2025 (Brem.GBl. S. 674), unter Einreihung in die Straßengruppe C für den öffentlichen Fußgänger- und Radfahrverkehr gewidmet.

Ziel ist für Radfahrer und Fußgänger die bessere Anbindung von Walle an die Überseestadt. Für den Bereich der Wegeverbindung ist weiterhin der Baustaffel- und Gewerbeplan von 1919 als Bebauungsplan rechtskräftig. Dieser setzt für den Bereich historisch eine Straße fest (damals Mainzer Straße). Damit ist auch eine planungsrechtliche Grundlage für den Bau und die entsprechende Widmung der Wegeverbindung gegeben. Diese wegerechtliche Maßnahme erfolgt zur Durchführung dieser städtebaulichen Entwicklungsplanung.

Die gewidmete Fläche ist in einem Widmungsplan angelegt.

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Amt für Straßen und Verkehr

 

Bremen, den 10.04.2026

Anlagen