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Zeitplan, Arbeitsprogramm und Anhörungsmaßnahmen zur Aufstellung des Bewirtschaftungsplans 2021 für die Flussgebietseinheit Weser

Verkündungsdatum: 15.12.2018

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 15. Dezember 2018

Veröffentlichung des Zeitplans, des Arbeitsprogramms und der Anhörungsmaßnahmen zur Aufstellung des Bewirtschaftungsplans 2021 für die Flussgebietseinheit Weser

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr – obere Wasserbehörde – veröffentlicht gem. § 83 Abs. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes den Zeitplan, das Arbeitsprogramm und die vorgesehenen Anhörungsmaßnahmen für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplanes 2021 für die Flussgebietseinheit Weser. Die diesbezüglichen Unterlagen liegen in der Zeit vom 22.12.2018 bis zum 21.06.2019 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Auslegung erfolgt beim Magistrat der Stadt Bremerhaven (Umweltschutzamt, Wasserbehörde), Wurster Straße 49, Zi. Nr. 146, 27580 Bremerhaven sowie beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Hanseatenhof 5, Block D, Zi. Nr. 107 a, 28195 Bremen.

Zu den Unterlagen kann innerhalb des Auslegungszeitraumes bei den genannten Stellen schriftlich Stellung genommen werden.

Eine Veröffentlichung der Anhörungsdokumente erfolgt ebenso im Internet unter den Adressen:

https://www.bauumwelt.bremen.de/umwelt/wasser/wasserrahmenrichtlinie_wrrl/aktuelle_auslegungsverfahren-29099

www.fgg-weser.de.

 

Bremen, den 14.12.2018