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Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza vom 27.11.2014

Verkündungsdatum: 14.02.2015

Weser Kurier und Nordsee-Zeitung vom 14. Februar 2015

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung
zur Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung
über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel
zum Schutz gegen die Aviäre Influenza vom 27.11.2014

Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza vom 27.11.2014 wird aufgehoben.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Begründung:
Nachdem die Geflügelpest bei Hausgeflügel im benachbarten Niedersachsen sowie den Niederlanden getilgt wurde und Monitoringproben von erlegten Wildenten und Wildgänsen sowohl in Bremen als auch in den benachbarten Regionen mit zufriedenstellenden Ergebnissen auf Vogelgrippe untersucht wurden, wird die angeordnete Schutzmaßnahme der Stallpflicht aufgehoben.

Bremen, den 12.02.2015