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Wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für die Erhöhung des Landesschutzdeiches in Bremen Farge von der Straße Wasserweg bis zur B 74

Verkündungsdatum: 18.03.2015

Weser-Kurier vom 18. März 2015

Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses

Im Wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für die Erhöhung des Landesschutzdeiches in Bremen Farge von der Straße Wasserweg bis zur B 74“ wurde mit Bescheid vom 05.03.2015 gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit § 74 Abs. 1 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes der Plan festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt worden. Er liegt weiterhin mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 19.03.2015 bis 01.04.2015 während der allgemeinen Dienststunden beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Zimmer 107a, Block D, Hanseatenhof 5, 28195 Bremen aus. Außerdem kann der Beschluss in derselben Frist auch beim Ortsamt Blumenthal, Landrat-Christians-Straße 107, 28779 Bremen zu den dort üblichen Sprechzeiten oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Tel.-Nr. 361 – 7424 oder der Tel.-Nr. 361 – 7503 eingesehen werden. Eine Veröffentlichung der Dokumente erfolgt zum 19. März 2015 ebenso im Internet unter der Adresse: www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz).

Bremen, den 16.03.2015

Anlagen