Sie sind hier:

Einschränkung Gemeingebrauch Werdersee

Verkündungsdatum: 02.05.2015

Weser-Kurier vom 2. Mai 2015

Beschränkung des Gemeingebrauchs am Werdersee

Auf Antrag des Bremer Sport Club e. V. wird, zwecks Durchführung der 108. Ruderregatta, gemäß § 14 Bremisches Wassergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2011 (Brem.GBl. S. 262 — 2180-a-1, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. April 2013 (Brem.GBl. S 131) und § 6 Abs. 2 der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern im Land Bremen vom 21. Mai 2013 (Brem.GBl. S. 135,235) folgendes verfügt:

Am 9. Mai 2015 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

und am 10. Mai 2015 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

wird auf dem Werdersee im Bereich zwischen Wilhelm-Kaisen-Brücke und der Vogelinsel das Befahren mit anderen als zur Veranstaltung gehörenden Wasserfahrzeugen aller Art, das Baden, Tauchen sowie das Angeln untersagt.

Bremen, den 29.04.2015