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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadtgemeinde Bremen, der Gemeinde Stuhr und der Gemeinde Weyhe zur Vorbereitung der gemeindegrenzenübergreifenden Verlängerung der Straßenbahnlinie 8 in das niedersächsische Umland

Verkündungsdatum: 01.07.2015

Weser-Kurier vom 1. Juli 2015

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadtgemeinde Bremen, der Gemeinde Stuhr und der Gemeinde Weyhe zur Vorbereitung der gemeindegrenzenübergreifenden Verlängerung der Straßenbahnlinie 8 in das niedersächsische Umland

Zwischen der Stadtgemeinde Bremen und den niedersächsischen Gemeinden Stuhr und Weyhe wurde am 12.05.2015 eine Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Vorbereitung der gemeindegrenzenübergreifenden Verlängerung der Straßenbahnlinie 8 in das niedersächsische Umland geschlossen. Diese Vereinbarung regelt die interkommunale Zusammenarbeit für ein gemeinsames, abgestimmtes Vorgehen im Projekt der Verlängerung der Straßenbahnlinie 8 in Bremen, Stuhr und Weyhe zur Erarbeitung der Ausführungsplanung bis zur Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung inklusive der Modalitäten der Auftragsvergabe, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei der weiteren Realisierung dieses interkommunalen Verkehrsprojektes.

Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung einschließlich der Anlage 1 (Abschnittsplan) und der Anlage 2 (Auftragsorganigramm) kann auf der Internetseite www.bau.bremen.de /Verkehr /AktuelleProjekte /Verlängerung Linien 1 und 8 (http://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen213.c.5631.de) eingesehen werden.

Bremen, den 26.06.2015

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