Sie sind hier:
  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Bebauungsplan 2438 für ein Gebiet in Bremen-Hemelingen zwischen Funkschneise, Elisabeth-Selbert-Straße, Eggestraße und Osterhop

Bebauungsplan 2438 für ein Gebiet in Bremen-Hemelingen zwischen Funkschneise, Elisabeth-Selbert-Straße, Eggestraße und Osterhop

Verkündungsdatum: 16.09.2015

Weser-Kurier vom 16. September 2015

Neuer Bebauungsplan (2438)

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan 2438 für ein Gebiet in Bremen-Hemelingen zwischen Funkschneise, Elisabeth-Selbert-Straße, Eggestraße und Osterhop (Bearbeitungsstand: 13.08.2015) dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 13.08.2015) einschließlich Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 30. September 2015 bis 30. Oktober 2015, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Hemelingen, 28309 Bremen, Gordehardstraße 19, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der genannten Zeit können beim Ortsamt Hemelingen und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Während der öffentlichen Auslegung besteht nur beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Gelegenheit, in folgende Unterlage beim Service Center Bau Einsicht zu nehmen:

      Historische Recherche und orientierende Altlastenuntersuchung B-Plan 2438 in Bremen-Hemelingen, CONSENS Umweltplanung GmbH – Bremen, Juni 2015

Zum Bebauungsplan 2438 liegen vier Stellungnahmen zu Auswirkungen auf Boden und Wasser, zum Lärmschutz sowie durch elektromagnetische Strahlung vor; diese umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nur beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr aus.

Bremen, den 14.09.2015