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Bebauungsplan 2447 für zwei Gebiete in Bremen-Hemelingen zwischen Eisenbahnstrecke Kirchweyhe - Sagehorn

Verkündungsdatum: 07.11.2015

Weser-Kurier vom 7. November 2015

Neuer Bebauungsplan (2447)

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan 2447 für zwei Gebiete in Bremen-Hemelingen (Blatt A und Blatt B) zwischen Eisenbahnstrecke Kirchweyhe - Sagehorn, Olbersstraße (Verlängerung) und Dahlwasdeich sowie zwischen Dahlwasdeich, Landesgrenze, Weser und Eisenbahnstrecke Bremen - Osnabrück  für  dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 13.08.2015) einschließlich Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 23. November 2015 bis 23. Dezember 2015, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Hemelingen, Godehardstraße 19, 28309 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der genannten Zeit können beim Ortsamt Hemelingen und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Während der öffentlichen Auslegung besteht nur beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Gelegenheit, in folgende Unterlagen beim Service Center Bau Einsicht zu nehmen:

·         Erweiterung Gewerbepark Hansalinie Bremen, 2. Baustufe, Landschaftsökologischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan 2447 (Grontmij GmbH 2015) Teil 1 und 2

·         Erweiterung des Gewerbeparks Hansalinie Bremen - Umweltverträglichkeitsstudie, Entwurf (Planungsgruppe Ökologie + Umwelt Nord, 2004)

·         Erweiterung des Gewerbeparks Hansalinie Bremen – FFH-Verträglichkeitsstudie für das EU-Vogelschutzgebiet  „Weseraue“ (Planungsgruppe Ökologie + Umwelt Nord, 2003)

Zum Bebauungsplan 2447 liegen Stellungnahmen zu Lärm, Wasser, Landschaft Artenschutz, Boden und Klima vor; diese umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nur beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr aus.

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat zum Bebauungsplan 2447 am 5. November 2015 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Bremen, den 05.11.2015