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Öffentliche Auslegung d. vorhabenbez. Bebauungsplanes 57 zum Vorhaben „Verbrauchermarkt Schwaneweder Straße 25-37“

Verkündungsdatum: 09.11.2015

Weser-Kurier vom 9. November 2015

Neuer Bebauungsplan

(Vorhabenbezogener Bebauungsplan 57)

Es ist beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 57 (mit Vorhabenplan 57) zum Vorhaben „Verbrauchermarkt Schwaneweder Straße“ für ein Gebiet in Bremen-Blumenthal an der Schwaneweder Straße Haus Nr. 25-37 dem Senat und der Stadtbürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat am 05.11.2015 unter Aufhebung des Planaufstellungsbeschlusses vom 30.05.2013 die Beschlüsse zur Neuaufstellung sowie zur öffentlichen Auslegung des Planes gefasst. Der Plan soll gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB), aufgestellt werden.

Der Planentwurf (Bearbeitungsstand: 07.10.2015) liegt einschließlich Begründung in der Zeit vom 18.11.2015 bis 18.12.2015 montags bis mittwochs von 9:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 9:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr im Bauamt Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Stadthaus Vegesack), 28757 Bremen, 1. Obergeschoss (Foyer) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich aus. Im gleichen Zeitraum besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes einschließlich Begründung im Ortsamt Blumenthal, Landrat-Christians-Straße 107, 28779 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.

Es liegt eine umweltbezogene Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Thema Altlasten vor. Zusätzlich können im Auslegungszeit-raum folgende Unterlagen eingesehen werden:

·      Verkehrsgutachten: Verkehrskonzept Aldi, Schwaneweder Straße (Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH, 28195 Bremen, März 2015)

·      Fachbeitrag Artenschutz gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (Dipl. Ing. Herbert Springer, 28355 Bremen, vom 21.09.2015)

·      Aussagen zur Notwendigkeit der umfangreichen Gehölzfällungen und der Notwendigkeit ausreichender und geeigneter Neupflanzungen (Dipl. Ing. Herbert Springer, 28355 Bremen, vom 20.09.2015)

·      Schalltechnisches Gutachten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 57 zur Errichtung eines Aldi-Marktes (itap GmbH, 26129 Oldenburg, vom 21.05.2015 mit Ergänzung vom 21.09.2015)

·      Ergänzende Baugrunduntersuchung auf dem Grundstück Schwaneweder Str. 27 in Hinblick auf eine zukünftige Nutzung als Parkplatzfläche (OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG, 48268 Greven vom 29.04.2015)

Planentwurf, Begründung und sonstige Unterlagen können in diesem Zeitraum auch online unter www.bauleitplan.bremen.de/ abgerufen werden.

Während des genannten Auslegungszeitraumes können im Bauamt Bremen-Nord Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Hier werden auch Auskünfte über Einzelheiten des Planentwurfes erteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bremen, den 06.11.2015