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Planaufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 1209 für ein Gebiet in Bremen – Burglesum zwischen Charlotte-Wolff-Allee, Holthorster Weg und den „Vereinigten Anstalten Friedehorst“

Verkündungsdatum: 09.12.2015

Weser-Kurier vom 9. Dezember 2015

Neuer Bebauungsplan - 1. Änderung des Bebauungsplanes 1209

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat am 03.12.2015 beschlossen, dass für ein Gebiet in Bremen-Burglesum zwischen Charlotte-Wolff-Allee, Holthorster Weg und den „Vereinigten Anstalten Friedehorst“ die 1. Änderung des Bebauungsplan 1209 - gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB - aufgestellt werden soll (Planaufstellungs-beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 1209).

Bremen, den 07.12.2015