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Amtliche Bekanntmachung des Zusammenschlusses des Bremischen Deichverbands am rechten Weserufer und des Wasser-und Bodenverbands Burgdamm

Verkündungsdatum: 14.01.2016

Weser-Kurier vom 14. Januar 2016

Bekanntmachung des Zusammenschlusses des Bremischen Deichverbands am rechten Weserufer und des Wasser-und Bodenverbands Burgdamm

Gemäß § 60 Absatz 3 des Gesetzes über Wasser-und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S.405), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S.1578) wird bekanntgegeben:

1.     Durch Übertragung der Aufgaben, des Vermögens und der Verpflichtungen des Wasser- und Bodenverbands Burgdamm auf den Bremischen Deichverband am rechten Weserufer gemäß § 60 Absatz 1 Nummer 1 WVG haben sich beide Verbände zu einem neuen Verband zusammengeschlossen.

2.     Der Zusammenschluss wird mit seiner Bekanntmachung wirksam.

3.     Gleichzeitig gilt der Wasser- und Bodenverband Burgdamm als aufgelöst.

Der Zusammenschluss des Bremischen Deichverbands am rechten Weserufer und des Wasser-und Bodenverbands Burgdamm wurde gemäß § 60 Absatz 2 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 WVG aufsichtsbehördlich genehmigt.

Bremen, den 07.01.2016