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Einladung des Ortsamtes Osterholz zur Einwohnerversammlung am 22.02.2016 um 18.00 Uhr zum Bebauungsplan 2459 für ein Gebiet in Bremen-Osterholz zwischen Ludwig-Roselius-Allee, westlich Krefelder Straße, Am Hallacker und dem Osterholzer Friedhof Neuer Ell

Verkündungsdatum: 13.02.2016

Weser-Kurier vom 13. Februar 2016

Einladung des Ortsamtes Osterholz zur Einwohnerversammlung am 22.02.2016 um 18.00 Uhr zum Bebauungsplan 2459 für ein Gebiet in Bremen-Osterholz zwischen Ludwig-Roselius-Allee, westlich Krefelder Straße, Am Hallacker und dem Osterholzer Friedhof - Neuer Ellener Hof -

Beteiligung der Bürger/innen an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2459 für ein Gebiet in Bremen-Osterholz zwischen Ludwig-Roselius-Allee, westlich Krefelder Straße, Am Hallacker und dem Osterholzer Friedhof ‑ Neuer Ellener Hof ‑ aufzustellen.

Das Ortsamt Osterholz lädt zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung am

Montag, 22. Februar 2016, 18.00 Uhr, im Ortsamt Osterholz,
Osterholzer Heerstr. 100, 28325 Bremen (großer Sitzungssaal)

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ein.

In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt. Dabei wird allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Bremen, den 20.01.2016