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Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 59 (mit Vorhabenplan 59)

Verkündungsdatum: 16.04.2016

Weser-Kurier vom 16. April 2016

Neuer Bebauungsplan: vorhabenbezogener Bebauungsplan 59

Es ist beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 59 (mit Vorhabenplan 59) für ein Gebiet in Bremen-Burglesum an der Straße Zum Fichtenhof 1 (Flurstücke 65, 66 und 74/3 der Flur VR 356) dem Senat und der Stadtbürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat am 14.04.2016 den Beschluss gefasst, dass der Entwurf des Planes öffentlich auszulegen ist.

Der Planentwurf (Bearbeitungsstand: 16.03.2016) liegt einschließlich Begründung in der Zeit vom 25.04.2016 bis 25.05.2016 montags bis mittwochs von 9:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 9:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr im Bauamt Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Stadthaus Vegesack), 28757 Bremen, 1. Obergeschoss (Foyer) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich aus.

Im gleichen Zeitraum besteht Gelegenheit, von dem Planentwurf mit Begründung im Ortsamt Burglesum, Oberreihe 2, 28717 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.

Planentwurf, Begründung und ggf. sonstige Unterlagen können in diesem Zeitraum auch online unter www.bauleitplan.bremen.de/ abgerufen werden.

Während des genannten Auslegungszeitraumes können im Bauamt Bremen-Nord Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Hier werden auch Auskünfte über Einzelheiten des Planentwurfes erteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bremen, den 15.04.2016