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Widmung in Bremen-Blumenthal (Vulkan-West 2)

Verkündungsdatum: 28.04.2016

Weser-Kurier vom 28. April 2016

Widmung in Bremen-Blumenthal
(Gewerbegebiet Vulkan-West, 2. Bauabschnitt)

Die nachstehend aufgeführten Straßen im Bereich des Gewerbegebietes Vulkan-West (2. Bauabschnitt, ehemaliges BWK-Gelände) werden gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 ― 2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2013 (Brem.GBl. S. 796), unter Einreihung in die in der rechten Spalte genannte Straßengruppe für den öffentlichen Verkehr  gewidmet.

Diese wegerechtliche Maßnahme erfolgt zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des  Bebauungsplanes 1288.

Die gewidmeten Flächen sind in einem Widmungsplan angelegt.

Der Widmungsplan und diese Widmungsverfügung können beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, Zimmer 611, während der Dienststunden eingesehen werden.

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Widmungsplan sind unter dem folgenden Link öffentlich zugänglich: http://www.asv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen122.c.11222.de

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.

Lage der Straßen

 

 

Straßengruppe

(§ 3 Abs. 1 BremLStrG)

Marschgehren

(im Anschluss an den 1. Bauabschnitt  vor Nr. 10 weiter in westliche Richtung im Zuge des Flurstücks VR 158 Nr. 24/97 bis zum vor­läufigen Ausbauende Höhe Umformer)

C

Zum Kammstuhl

(2. Bauabschnitt  westlich der Straße An der Wollkämmerei im Zuge des Flurstücks VR 158 Nr. 24/77 bis zum vorläufigen Ausbauende)

C

An der Wollkämmerei

(ab Nicolaus-H.-Schilling-Straße in südlicher Richtung bis zur Weser /Flurstücksgrenze VR 158 Nr. 24/95)

C

Zum Krempel

(knapp 30 m Lückenschluss zwischen 1. Bauabschnitt und der Straße An der Wollkämmerei)

C

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 25.04.2016, Amt für Straßen und Verkehr

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