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Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz des Bremer Weserstadions – Objektschutz Plus –

Verkündungsdatum: 21.05.2016

Weser-Kurier vom 21. Mai 2016

Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses

Im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz des Bremer Weserstadions – Objektschutz Plus – wurde mit Bescheid vom 18.05.2016 gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit § 74 Abs. 1 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes der Plan festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt worden. Er liegt weiterhin mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 25.05.2016 bis 07.06.2016 während der allgemeinen Dienststunden beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Zimmer 107a, Block D, Hanseatenhof 5, 28195 Bremen aus. Außerdem kann der Beschluss in derselben Frist auch beim Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt, Am Dobben 91, 28203 Bremen zu den dort üblichen Sprechzeiten oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Tel.-Nr. 361 – 2047 eingesehen werden. Eine Veröffentlichung der Dokumente erfolgt zum 21.05.2016 ebenso im Internet unter der Adresse: www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz).

Bremen, den 20.05.2016

Anlagen