Sie sind hier:
  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Bebauungsplan 2450 für ein Gebiet in Bremen-Östliche Vorstadt zwischen Am Schwarzen Meer, Sankt-Jürgen-Straße, Bismarckstraße und Friedrich-Karl-Straße

Bebauungsplan 2450 für ein Gebiet in Bremen-Östliche Vorstadt zwischen Am Schwarzen Meer, Sankt-Jürgen-Straße, Bismarckstraße und Friedrich-Karl-Straße

Verkündungsdatum: 31.05.2016

Weser-Kurier am 31. Mai 2016

Neuer Bebauungsplan (2450 – Neues Hulsberg-Viertel)

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan 2450 für ein Gebiet in Bremen-Östliche Vorstadt zwischen Am Schwarzen Meer, Sankt-Jürgen-Straße, Bismarckstraße und Friedrich-Karl-Straße dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 17.05.2016) einschließlich Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 8. Juni 2016 bis 15. Juli 2016, montags bis mittwochs während der Zeit von 8.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt, Am Dobben 91, 28203 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.

Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der vorgenannten Zeit können beim Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr verfügbar:

-        Umweltbericht mit Eingriffsermittlung, insbes. zur fehlenden Notwendigkeit eines Eingriffsausgleichs

-        Untersuchungen und Unterlagen zu Bestand, Zustand und Erhaltungswürdigkeit von Bäumen, ihrer Bedeutung für den Artenschutz sowie zum Baumschutz beim Bau und zum Ersatz für den Altbaumbestand

-        Untersuchung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermaus- und Vogelarten

-        Grünordnungsplan, insbesondere mit Aussagen zu Grünflächen und Darstellung der Biotoptypen sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

-        Unterlagen zur Mobilität, insbes. Stellplatz- und Mobilitätskonzept mit Aussagen zum Car-Sharing und zur beabsichtigten Verringerung des Kfz-Verkehrs und der Stellplätze

-        Historische Recherchen und Orientierende Untersuchungen zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen sowie Altlasten

-        Bewertung des Bodens zur Versickerung von Regenwasser

-        Schalltechnische Untersuchung zur Bedeutung des Lärms aus Gewerbe, Verkehr inkl. Schienenverkehr sowie durch Rettungshubschrauber; Stellungnahme des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr – Referat Immissionsschutz - zu Lärm und Erschütterungen

-        Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Rahmenplan

-        Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege, insbes. zur Bedeutung des Denkmalschutzes für die Errichtung neuer Gebäude und zur Errichtung neuer Gebäude in einem Ensembleschutzbereich und zur Unterschutzstellung des Gebäudes der Pathologie

-        Stellungnahme des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, insbesondere zu Maßnahmen für blütenbestäubende Insekten und zur Ausgestaltung von Gebäudefassaden und Bäumen als Lebensraum für geschützte Arten

-        Stellungnahme des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr – Referat für Bodenschutz - zur notwendigen Analyse ausgehobenen Bodens auf organoleptische Auffälligkeiten

-        Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu den vorstehenden Aspekten und zum Erhalt und zur Umnutzung vorhandener Gebäude

Bremen, den 30.05.2016