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Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Mittelshuchting einschließlich der Straßenbahnlinie 8 bis zur Landesgrenze Bremen/Niedersachsen (Verlängerung Süd)

Verkündungsdatum: 01.06.2016

Weser-Kurier vom 1. Juni 2016

Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr als Planfeststellungsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), hat die Pläne für Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Mittelshuchting einschließlich der Straßenbahnlinie 8 bis zur Landesgrenze Bremen/Niedersachsen (Verlängerung Süd) mit Beschluss vom 1. Juni 2016 unter dem Aktenzeichen 51-9/Linie 1+8 festgestellt.

Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 2. Juni 2016 bis 16. Juni 2016 (einschließlich) an folgenden Stellen zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

  • Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, im Foyer im Erdgeschoss montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, außerdem nach telefonischer Verabredung unter Telefonnr.: 361-2347.

Aufgrund des länderübergreifenden Vorhabenbezuges wird der Planfeststellungsbeschluss auch in den Gemeinden Stuhr und Weyhe zeitgleich ausgelegt.

  • Gemeinde Stuhr, Blockener Straße 6, 28816 Stuhr
  • Gemeinde Weyhe, Rathausplatz 1, 28844 Weyhe

Ferner wird der Planfeststellungsbeschluss auf meiner Internetseite öffentlich bekannt gegeben (www.bauumwelt.bremen.de).

Gemäß § 74 Abs. 4 BremVwVfG gilt der Planfeststellungsbeschluss den Betroffenen, denen er nicht gesondert zugestellt wurde, mit dem Ende der zweiwöchigen Auslegungsfrist als zugestellt, d.h. bekannt gegeben.

Bremen, den 01.06.2016

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