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Bebauungsplan 2473 für ein Gebiet im Stadtbremischen Überseehafengebiet Bremerhaven zwischen Schleusenstraße, Lohmannstraße und dem Kaiserhafen I

Verkündungsdatum: 25.06.2016

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 25. Juni 2016

Neuer Bebauungsplan (2473)

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan 2473 für ein Gebiet im Stadtbremischen Überseehafengebiet Bremerhaven zwischen Schleusenstraße, Lohmannstraße und dem Kaiserhafen I dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen. Der Planentwurf und die Begründung sind nach der ersten öffentlichen Auslegung geändert worden; diese Planänderungen machen eine erneute (zweite) öffentliche Auslegung erforderlich.

Erhebliche Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten; somit kann das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des § 13a BauGB durchgeführt werden.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 29.04.2016) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 12. Juli 2016 bis 12. August 2016, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung beim Magistrat der Stadt Bremerhaven – Stadtplanungsamt ‑, Fährstraße 20, 27568 Bremerhaven und beim Hansestadt Bremisches Hafenamt, Steubenstr. 7a, 27568 Bremerhaven, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der genannten Zeit können beim Magistrat der Stadt Bremerhaven ‑ Stadtplanungsamt ‑, beim Hansestadt Bremisches Hafenamt in Bremerhaven und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen werden beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und beim Magistrat der Stadt Bremerhaven ‑ Stadtplanungsamt – zur Einsichtnahme bereitgehalten:

1.         Altlastenuntersuchungen im Bereich der bislang nicht untersuchten Flächen des B-Plan-Gebietes 2473 (Schleusenstraße 3a) in Bremerhaven

(Untersuchungsbericht März 2016)

Dr. Pirwitz Umweltberatung,

2.      Stellungnahme des Referats Bodenschutz beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr vom 25. Januar 2016 und 11. März 2016,

3.      Stellungnahme des Referats Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz, Wasserbau, mittelbarer Gewässer- und Grundwasserschutz beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr vom 22.01.2016,

4.      Stellungnahme der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen vom 4. Februar 2016,

5.      Stellungnahme des Referats Immissionsschutz beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr vom 4. Februar 2016,

6.      Stellungnahme des Referat Naturschutz und Landschaftspflege vom 1. Februar 2016,

7.      Stellungnahme des NABU Bremerhaven-Wesermünde vom 2. Februar 2016

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

 

Bremen, den 23.06.2016