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Bebauungsplan 2313 für ein Gebiet in Bremen Oberneuland beiderseits und nördlich des Rotbuchenweges zwischen Oberneulander Landstraße (zum Teil einschließlich) und Oberstes Fleet (zum Teil beiderseits)

Verkündungsdatum: 25.06.2016

Weser-Kurier vom 25. Juni 2016

Neuer Bebauungsplan (2313)

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan 2313 für ein Gebiet in Bremen-Oberneuland beiderseits und nördlich des Rotbuchenweges zwischen Oberneulander Landstraße (zum Teil einschließlich) und Oberstes Fleet (zum Teil beiderseits) dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 17.05.2016) einschließlich Begründung sowie die wesentliche umweltbezogene Stellungnahme liegen in der Zeit vom 18. Juli 2016 bis 18. August 2016, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Oberneuland, Mühlenfeldstraße 16, 28355 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der genannten Zeit können beim Ortsamt Oberneuland und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Während der öffentlichen Auslegung besteht nur beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Gelegenheit, in folgende Unterlagen beim Service Center Bau Einsicht zu nehmen:

    Brutvögel des Grundstücks Rotbuchenweg 18 in Oberneuland im Jahre 2006,
Werner Eikhorst, Oktober 2006

    Untersuchung der Käferart Eremit auf dem Grundstück Rotbuchenweg 18
- Osmoderma eremita -, Axel Bellmann, September 2006

    Fledermauskundliche Untersuchungen im Planbereich Rotbuchenweg 18,
Meyer & Rahmel, Oktober 2006

    Zusammenfassung faunistischer Gutachten in Bezug auf eine Ausweisung von
Baufenstern auf dem Grundstück Rotbuchenweg 18 in Oberneuland,
Werner und Irene Eikhorst, Juli 2007

    Baumgutachten Rotbuchenweg 18, Baumbüro Klaus Schöpe, März 2015

Zum Bebauungsplan 2313 liegt eine Stellungnahme zu Naturschutz vor; diese umweltbezogene Stellungnahme liegt nur beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr aus.

Bremen, den 23.06.2016