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Bebauungsplan 2466 für ein Gebiet in Bremen-Oberneuland im Kreuzungsbereich Apfelallee, Oberneulander Heerstraße und Rockwinkeler Heerstraße

Verkündungsdatum: 01.10.2016

Weser-Kurier vom 1. Oktober 2016

Neuer Bebauungsplan 2466

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan 2466 für ein Gebiet in Bremen-Oberneuland im Kreuzungsbereich Apfelallee, Oberneulander Heerstraße und Rockwinkeler Heerstraße im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen (erneute öffentliche Auslegung).

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 30.08.2016) mit der Begründung liegt in der Zeit vom 17. Oktober 2016 bis 31. Oktober 2016, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 in Bremen (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch öffentlich aus (erneute öffentliche Auslegung).

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Oberneuland, Mühlenfeldstr. 16, 28355 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.

Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können beim Ortsamt Oberneuland und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planes schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 Baugesetzbuch). Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Bremen, den 28.09.2016