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Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwicklungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr.2 Baugesetzbuch - Entwicklungssatzung 1204 für ein Gebiet in Bremen-Burglesum zwischen An der Kleinen Geest, Vor den Ahnewelgen, Landschaftsschutzgebiet und dem Siedlungsrand der

Verkündungsdatum: 27.10.2016

Weser-Kurier vom 27. Oktober 2016

Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwicklungssatzung
gemäß § 34 Abs. 4 Nr.2 Baugesetzbuch
Entwicklungssatzung 1204 für ein Gebiet in Bremen-Burglesum
zwischen An der Kleinen Geest, Vor den Ahnewelgen, Landschaftsschutzgebiet und dem Siedlungsrand der Bebauung an der Grambker Heerstraße

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, zur Entwicklung von bebauten Bereichen im Außenbereich eine Entwicklungssatzung aufzustellen. Das Ortsamt Burglesum lädt zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung am

Donnerstag, 10. November 2016, 18:30 Uhr,

im Sitzungsraum des Ortsamtes Burglesum (Untergeschoss),
Oberreihe 2, 28717 Bremen

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ein. In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt. Dabei wird allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Bremen, den 25.10.2016, Ortsamt Burglesum