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Vorhabenbezogener Bebauungsplan 86 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung eines Studierendenwohnheims an der Mary-Astell-Straße in Bremen - Horn-Lehe

Verkündungsdatum: 26.11.2016

Weser-Kurier vom 26. November 2016

Erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 86
(zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung eines Studierendenwohnheims an der Mary-Astell-Straße in Bremen - Horn-Lehe

Es ist beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 86 dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen. Ein Planentwurf und die Begründung sind nach der ersten öffentlichen Auslegung geändert worden; diese Planänderungen machen eine erneute (zweite) öffentliche Auslegung erforderlich.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 18.10.2016) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 9. Dezember 2016 bis 23. Dezember 2016, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch öffentlich aus (erneute öffentliche Auslegung).

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Horn-Lehe, Leher Heerstr. 105-107, 28359 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.

Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der genannten Zeit können beim Ortsamt Horn-Lehe und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planes schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 Baugesetzbuch).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Bremen, den 24.11.2016