Sie sind hier:

Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Langzeitlagers auf dem Grundstück Wardamm

Verkündungsdatum: 09.01.2017

Weser-Kurier vom 9. Januar 2017

Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Langzeitlagers auf dem Grundstück Wardamm

Mit Bescheid vom 5. Januar 2017 wurde dem Bremischen Deichverband am linken Weserufer, Warturmer Heerstraße 125, 28197 Bremen gemäß §§ 4 Abs. 1 und 10 Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Genehmigung erteilt, am Wardamm ein Langzeitlager für Abfälle zu errichten und zu betreiben.

Der Genehmigungsbescheid mit Begründung liegt mit einer Ausfertigung der Unterlagen in der Zeit vom 12.01.2017 bis zum 25.01.2017 beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Ansgaritorstraße 2, 28195 Bremen, Zimmer 234, Block A, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Der Genehmigungsbescheid ist dem Träger des Vorhabens und den bekannten Betroffenen zugesandt worden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

 

Bremen, den 05.01.2017