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Veröffentlichung des digitalen Baulückenkatasters für die Stadt Bremen als Website

Verkündungsdatum: 04.02.2017

Weser-Kurier vom 4. Februar 2017

Veröffentlichung des Baulückenkatasters für die Stadt Bremen

Die Stadt Bremen beabsichtigt, das Angebot des Baulückenprogramms zu aktualisieren und ein digitales Baulückenkataster für das gesamte Gemeindegebiet zu veröffentlichen. Dieses Baulandkataster nach § 200 Baugesetzbuch (BauGB) erfasst ungenutzte und untergenutzte Grundstücke, auf denen sich sofort oder in absehbarer Zeit vor allem Wohnungen bauen lassen.

Das Bremer Baulückenprogramm unterstützt die bauliche Entwicklung dieser Grundstücke bereits seit 1990. Etwa die Hälfte aller seither in Bremen neu gebauten Wohnungen ist allein in Baulücken entstanden. Allerdings ist das Potential der Baulücken damit längst nicht ausgeschöpft. Baulücken haben auch weiter einen sehr hohen Anteil am Baulandpotential in Bremen.

Die Mobilisierung dieses Potentials in Baulücken begrenzt insbesondere die zusätzliche Neuerschließung von Wohngebieten und lastet die vorhandene technische und soziale Infrastruktur in den Bestandsgebieten wieder besser aus. Diese Innenentwicklung trägt deshalb zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung Bremens, zum schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Entlastung der kommunalen Bremer Haushalte wirksam bei.

Die Streulage der Baulücken im gesamten besiedelten Stadtraum erschwert allerdings die Suche nach einem geeigneten Baugrundstück in den Bestandsgebieten ganz erheblich. Das digitale Baulückenkataster ist eine Website, die Interessenten deshalb bei der individuellen Suche unterstützen soll. Dieses Baulücken-Geoinformationssystem erfordert keine spezielle Software, das Internetportal ist mit marktüblichen Internetbrowsern zugänglich und nutzbar.

Das digitale Baulückenkataster informiert vor allem über die Lage der Baugrundstücke, dargestellt in Grundkarten, Katasterkarten, Luftbildern und Bebauungsplänen, sowie über die Flächengröße der Baulücken. Das öffentliche Baulückenkataster enthält keine Personennamen und Personenadressen der Grundstückseigentümer. Die Darstellung im Baulückenkataster begründet weder das Recht noch die Pflicht, das Baulückengrundstück zu bebauen.

Wie der Bremer Siedlungsraum, entwickelt sich die Datenbasis des digitalen Baulückenkatasters dynamisch weiter. Das Baulücken-WebGIS folgt diesem ständigen Veränderungsprozess mit hoher Aktualität. Die Arbeitsgruppe Baulücken des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr aktualisiert fortwährend die Datenbasis des digitalen Baulückenkatasters.

Diese Technik erlaubt es, jederzeit Baulückengrundstücke neu zu erfassen und inzwischen geschlossene Baulücken zu entfernen. Wird der Arbeitsgruppe Baulücken bekannt, dass Baulücken bebaut sind, werden diese Grundstücke im Baulücken-WebGIS nicht weiter gezeigt. Andererseits werden durch beständige Erhebungen weitere Baulücken erkannt und zusätzlich in das Baulückenkataster aufgenommen.

Eigentümer haben nach § 200 BauGB das Recht, der Veröffentlichung ihres Grundstücks im Baulandkataster zu widersprechen. Der Widerspruch ist auch nach der Veröffentlichung jederzeit möglich, kann schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden und erfordert den Eigentumsnachweis. Eigentümer können sich ab sofort informieren, ob das Baulückenkataster ihr Grundstück enthält.

Anfragen und Widersprüche richten Sie bitte an:

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Arbeitsgruppe Baulücken
Contrescarpe 72
28195 Bremen
3. OG Raum 3.13
Tel.:    +49 421 361 6907
            +49 421 361 10129
            +49 421 361 59454
eMail:
bauluecken@bau.bremen.de

Das Baulückenkataster steht voraussichtlich ab dem 1. April 2017 online zur Verfügung. Die Webseite wird dann unter den Subdomain-Namen www.bauluecken.bremen.de und www.baulücken.bremen.de erreichbar sein.

Bremen, den 01.02.2017

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