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Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zur Änderung der Eisenbahnüberführung „Cherbourger Straße“ in Bremerhaven

Verkündungsdatum: 11.02.2017

Nordsee-Zeitung vom 11. Februar 2017

Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG);
Änderung der Eisenbahnüberführung „Cherbourger Straße“ in Bremerhaven
- Anhörungsverfahren –

Im Planfeststellungsverfahren für das o. g. Vorhaben findet ein Erörterungstermin statt.

Der Erörterungstermin beginnt am 01.03.2017 um 12:00 Uhr im t.i.m.e. Port II, Konferenzraum 1, Erdgeschoß, Barkhausenstr. 2, 27568 Bremerhaven, und wird am 02.03.2017 sowie am 03.03.2017 jeweils ab 09.30 Uhr fortgesetzt.

Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Dabei werden zunächst die privaten Einwendungen erörtert. Die Erörterung der Stellungnahmen der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange ist für den 03.03.2017 vorgesehen.

Die Teilnahme am Termin ist jedem freigestellt, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Diese Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr unter dem folgenden Link öffentlich zugänglich gemacht:
www.verkehr.bremen.de /Verkehr /Öffentliche Bekanntmachungen (http://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen213.c.3827.de)

Bremen, den 10.02.2017

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