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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadtgemeinde Bremen, der Gemeinde Stuhr und der Gemeinde Weyhe über die Umsetzung der vorbereitenden Maßnahmen der gemeindegrenzenübergreifenden Verlängerung der Linie 8 auf den Streckenabschnitten III-V

Verkündungsdatum: 01.03.2017

Weser-Kurier vom 1. März 2017

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadtgemeinde Bremen, der Gemeinde Stuhr und der Gemeinde Weyhe über die Umsetzung der vorbereitenden Maßnahmen der gemeindegrenzenübergreifenden Verlängerung der Linie 8 auf den Streckenabschnitten III-V

Zwischen der Stadtgemeinde Bremen und den niedersächsischen Gemeinden Stuhr und Weyhe wurde eine Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Umsetzung der vorbereitenden Maßnahmen der gemeindegrenzenübergreifenden Verlängerung der Linie 8 auf den Streckenabschnitten III-V geschlossen. Mit dieser Vereinbarung regeln die Vertragspartner ihre weitere Zusammenarbeit in Bezug auf die Umsetzung der vorbereitenden Maßnahmen der Verlängerung der Linie 8 über die Gebietsgrenzen Bremens hinaus in die niedersächsischen Gemeinden Stuhr und Weyhe. Darunter fallen die weitere ingenieurtechnische Begleitung sowie die bauliche Umsetzung von vorbereitenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der gemeinwohlorientierten Infrastruktur. Umfasst von der Zusammenarbeit sind dabei diejenigen Streckenabschnitte, die die Vertragspartner gemeinsam betreffen.

Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Umsetzung der vorbereitenden Maßnahmen einschließlich Anlage kann auf der Internetseite www.bau.bremen.de /Verkehr /Aktuelle Projekte /Verlängerung Linien 1 und 8 (http://www.bauumwelt.bremen.de/verkehr/detail.php?gsid=bremen213.c.5631.de ) eingesehen werden.

Bremen, den 22.02.2017

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