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Vorhabenbezogener Bebauungsplan 127 (Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Woltmershauser Straße 450-454, Blockinnenbereich zwischen Goosekamp, Auf dem Bohnenkamp, Huchtinger Straße und Woltmershaus

Verkündungsdatum: 01.03.2017

Weser-Kurier vom 1. März 2017

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 127 (Vorhaben- und Erschließungsplan)

Es ist beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 127 für die Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Woltmershauser Straße 450 – 454, Blockinnenbereich zwischen Goosekamp, Auf dem Bohnenkamp, Huchtinger Straße und Woltmershauser Straße in Bremen-Woltmershausen im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 18.01.2017) mit der Begründung liegt in der Zeit vom 13. März 2017 bis 13. April 2017, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 in Bremen (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Neustadt/Woltmershausen, 28199 Bremen, Langemarckstraße 113, nach vorheriger telefonischer Absprache unter Tel.‑Nr.: (0421) 361 8174, Kenntnis zu nehmen.

Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können beim Ortsamt Neustadt/Woltmershausen und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr verfügbar:

     Erfassung der Biotoptypen und der aktuellen Fledermausaktivitäten sowie eine Potentialabschätzung für die Bedeutung des Gebietes für Brutvögel und als Wochenstuben- bzw. Schlafplatz für Fledermäuse im Bereich der geplanten Kindertagesstätte an der Woltmershauser Straße 450 – 454 (Vorhabenbezogener Bebauungsplan 127)

- Dipl. Biol. Dieter von Bargen • Fritz Ibold • Ottersberg, Oktober 2016

     Biotoptypenkartierung im Bereich der geplanten Kindertagesstätte an der Woltmershauser Straße 450 – 454 (Vorhabenbezogener Bebauungsplan 127" Kita Pusdorf")

Instara • Institut für Stadt- und Raumplanung GmbH vom 07.11.2016

 

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 127 am 23. Februar 2017 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Bremen, den 24.02.2017