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Auslegung der Antragsunterlagen für die Genehmigung der Anlage und des Betriebs eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes (Dachlandeplatz) am Klinikum Bremerhaven

Verkündungsdatum: 22.03.2017

Nordsee-Zeitung vom 22. März 2017

Bekanntmachung

I.

Die Klinikum Bremerhaven Reinkenheide gGmbH (als Trägerin des Vorhabens), plant die Anlage und den Betrieb eines Hubschrauber – Sonderlandeplatzes als Dachlandeplatz am Klinikum Bremerhaven.

Gegenstand des Antrages sind folgende Einzelmaßnahmen:

·         Herstellung einer Dachlandefläche mit Æ 30,5 m samt Aufsetz- und Abhebefläche, Sicherheitsfläche, Fangnetz und Befeuerung,

·         Herstellung der dazugehörigen technischen Einrichtungen inkl. Brandschutz und Rettungseinrichtungen.

II.

Auslegung der Antragsunterlagen für die Genehmigung der Anlage und des Betriebs eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes (Dachlandeplatz) am Klinikum Bremerhaven

Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 27.03.2017 bis 26.04.2017 (einschließlich)

-  im Bauordnungsamt (Technisches Rathaus), Zimmer 49, Fährstraße 20, 27568 Bremerhaven während der Dienststunden montags und dienstags sowie donnerstags und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich montags von 15:00 bis 17:00 Uhr sowie

-  im Rathaus der Gemeinde Schiffdorf, Brameler Straße 13, 27619 Schiffdorf, 1. OG während der Dienststunden (Mo.-Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr; Donnerstag zusätzlich von 15:00 bis 18:00 Uhr)

zur Einsicht aus.

Außerdem ist eine Auswahl der Antragsunterlagen verfügbar im Internet unter

http://www.wirtschaft.bremen.de/info_und_service/luftverkehr_und_flughaefen/bekanntmachungen-25887

III.

1.    Einwendungen gegen das Vorhaben sind zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätestens 11.05.2017 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Einwendungen, nicht das Datum des Poststempels), schriftlich oder zur Niederschrift beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Luftfahrtbehörde, Zweite Schlachtpforte 3, 28195 Bremen, bei der Gemeinde Schiffdorf, Brameler Straße 13, 27619 Schiffdorf oder beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, Fährstraße 20, 27568 Bremerhaven zu erheben.

2.    Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücksnummern und Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben.

3.    Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen – Luftfahrtbehörde – wird als zuständige Genehmigungsbehörde eine Entscheidung in Form eines Genehmigungsbescheides oder in Form eines Ablehnungsbescheides über den Genehmigungsantrag treffen.

Bremen, den 15.03.2017

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