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Widmungen in Bremen-Horn-Lehe, Bremen-Huchting und Bremen- Obervieland

Verkündungsdatum: 03.04.2017

Weser-Kurier vom 3. April 2017

Widmung in Bremen-Huchting und Bremen-Obervieland

Die nachstehend aufgeführten Straßen im Bereich der genannten Erschließungen werden gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 ― 2182-a-1), zuletzt geändert in § 46 aufgrund der Änderung der Geschäftsverteilung des Senats vom 02. August 2016 (Brem.GBl. S. 434), unter Einreihung in die in der rechten Spalte genannte Straßengruppe für den öffentlichen Verkehr  gewidmet.

Diese wegerechtlichen Maßnahmen erfolgen zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen der genannten Bebauungspläne.

Die gewidmeten Flächen sind in Widmungsplänen angelegt.

Die Widmungspläne und diese Widmungsverfügung können beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, Zimmer 611, während der Dienststunden eingesehen werden.

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Widmungspläne sind unter dem folgenden Link öffentlich zugänglich: http://www.asv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen122.c.11222.de

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.

Lage der Straßen

 

Straßengruppe

(§ 3 Abs. 1 BremLStrG)

Erschließung 926 – Bebauungsplan 2179 (Bremen-Huchting)

 

Achterkampsweg

    ab Hermannsburg in östliche Richtung bis kurz hinter die Grundstückszufahrt Nr. 33 bzw. Gebäudehinterkante Kosterkamp 24,

    einschließlich der weiterführenden Fuß- und Radwegverbindung zur Landesgrenze Bremen-Niedersachsen/ Kosterkamp (Gemeinde Stuhr)

    sowie der Straße in südliche Richtung abgehend zwischen Nr. 6 a und 31 bis einschließlich Wendeplatz Höhe Achterkampsweg  20

    einschließlich der ab Wendeplatz neben Nr. 20 weiterführenden Fuß- und Radwegverbindung bis Höhe Hinterkante des Grundstücks Stuhrer Landstraße 40

    und der Stichstraße bis zur Landesgrenze zwischen den Grundstücken Stuhrer Landstraße 40 und 42/44.

alle C

Erschließung 961 – Bebauungsplan 2372 (Bremen-Habenhausen)

 

Bunnsackerweg

    Verlängerung ab Wegeanschluss Höhe Lunser Straße 14 bis Bunnsackerweg 18

Deichland

    ab Verlängerung des Bunnsackerweges gegenüber von Nr. 17 erst in östliche dann in nordwestliche Richtung abknickend bis zum Ende des Erschließungsgebietes

    einschließlich der 3 in östliche Richtung abgehenden Stichstraßen jeweils einschließlich eines Wendeplatzes

    und einschließlich der jeweils von diesen Wendeplätzen weiterführenden Fuß- und Radwegverbindungen bis zu den privaten Grünanlagen der Erschließungsanlage vor dem Habenhauser Deich

alle C

Erschließung 878 – Bebauungsplan 2030 A (Bremen-Arsten)

 

Ollenhauerstaße

    ab Brenningstraße bis zum östlichen Anschluss der Haifastraße

    und die darüber hinausgehende Fußwegverbindung mit Anschluss an die Fuß- und Radwegverbindung der Fritz-Erler-Straße am Wadeacker Fleet

Haifastraße

    u-förmig ab/bis Ollenhauerstraße (nördliche Seite)

    einschließlich des mittig dieser U-Form liegenden Wohnweges sowie eines Fußwegstiches nördlich von Haifastraße 32

Corintostraße

    u-förmig ab/bis Ollenhauerstraße (südliche Seite)

    - einschließlich der 2 nach Süden weiterführenden Wohnwege bis zur Fuß- und Radweganlage Heukämpendamm entlang der Straßenbahntrasse (Linie 4)

alle C

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 31.03.2017, Amt für Straßen und Verkehr

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