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Widmung in Bremen-Strom und Bremen-Seehausen

Verkündungsdatum: 18.05.2017

Weser-Kurier vom 18. Mai 2017

Widmung der A 281 (Bauabschnitt 3/2)
in Bremen-Strom

Gemäß § 2 Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom  28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 466 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), wird der Bauabschnitt 3/2 der neuen Bundesautobahn A 281 zwischen Stromer Landstraße (bisheriges Ausbauende an der Anschlussstelle Bremen-Strom) und Merkurstraße (vorläufiges Ausbauende mit der Anschlussstelle Bremen-Seehausen/Übergang zum Bauabschnitt 4) gewidmet und erhält die Eigenschaft einer Bundesautobahn.

Zur Bundesautobahn gehören auch folgende Straßenteile an der Anschlussstelle Bremen-Seehausen:

    Ostabfahrtsrampe zur Merkurstraße sowie Ostauffahrtsschleife von der Merkurstraße.

    Nordanschluss zum Güterverkehrszentrum West über die Merkurstraße bis Bau-km 22+333,436.

    Fahrbahnende im Westen/Übergang zum Bauabschnitt 4 mit Bau-km 6+740,000.

    Westauffahrtsschleife von der Merkurstraße und Westabfahrtsrampe zur Merkurstraße.

    Anschlussende im Süden bis zur Übergabestation B 212 neu in Bau-km 21+880.

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.

Ein Plan, aus dem die Widmungsfläche ersichtlich ist, sowie diese Verfügung können während der Dienststunden beim Amt für Straßen und Verkehr,  Obere Landesstraßenbaubehörde, Herdentorsteinweg 49/50, Zimmer 611, 28195 Bremen, eingesehen werden.

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Widmungsplan sind unter dem folgenden Link öffentlich zugänglich:

http://www.asv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen122.c.11222.de

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr als Obere Landesstraßenbaubehörde, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 11.05.2017, Obere Landesstraßenbaubehörde

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