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Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 130

Verkündungsdatum: 15.06.2017

Weser-Kurier vom 15. Juni 2017

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 130

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 130 für die Errichtung eines Büro-und Geschäftshauses in Bremen Altstadt zwischen Obernstraße und Langenstraße einschließlich der Kleinen und Großen Waagestraße im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 28.04.2017) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 26. Juni 2017 bis 7. August 2017, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 in Bremen (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 130 mit Begründung im Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt, 28203 Bremen, Am Dobben 91, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.

Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können beim Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 130 am 8. Juni 2017 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Diese Amtliche Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internetseite www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de einzusehen. Des Weiteren können die Amtlichen Bekannt­machungen zu den üblichen Dienstzeiten in der Stadtgemeinde Bremen in den Ortsämtern kostenfrei eingesehen werden (s.a. Brem.GBl. 2014, S. 551).

Bremen, den 12.06.2017

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