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Auslegung des Genehmigungsbescheids für die Anlage und des Betriebs eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes (Dachlandeplatz) am Klinikum Bremerhaven

Verkündungsdatum: 20.06.2017

Nordsee-Zeitung vom 20. Juni 2017

Bekanntmachung

I.

Der Klinikum Bremerhaven Reinkenheide gGmbH wurde am 16.06.2017 die Genehmigung für Anlage und Betrieb eines Hubschrauber–Sonderlandeplatzes als Dachlandeplatz am Klinikum Bremerhaven erteilt.

II.

Auslegung des Genehmigungsbescheids für die Anlage und des Betriebs eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes (Dachlandeplatz) am Klinikum Bremerhaven

Der Genehmigungsbescheid liegt in der Zeit vom 22.06.2017 bis 05.07.2017 (einschließlich)

-  im Bauordnungsamt (Technisches Rathaus), Zimmer 49, Fährstraße 20, 27568 Bremerhaven während der Dienststunden montags und dienstags sowie donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich montags von 15.00 bis 17.00 Uhr sowie

-  im Rathaus der Gemeinde Schiffdorf, Brameler Straße 13, 27619 Schiffdorf, 1. OG während der Dienststunden (Mo.-Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr; Donnerstag zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr)

zur Einsicht aus.

III.

Gegen den Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen, zu erheben.

Bremen, den 16.06.2017