Sie sind hier:
  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Öffentliche Auslegung eines Antrages auf Einrichtung eines Innovationsbereiches im Rahmen des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (BGSED) „Sögestraße“

Öffentliche Auslegung eines Antrages auf Einrichtung eines Innovationsbereiches im Rahmen des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (BGSED) „Sögestraße“

Verkündungsdatum: 11.08.2017

Weser-Kurier vom 11. August 2017

Öffentliche Auslegung eines Antrages auf Einrichtung eines Innovationsbereiches im Rahmen des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (BGSED) „Sögestraße“

Zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren in Bremen soll der Innovationsbereich „Sögestraße“ eingerichtet werden. Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen legt den Antrag der CS-City-Service GmbH als Aufsichtsbehörde der Stadtgemeinde Bremen gemäß § 5 Abs. 6 BGSED vom 18. Juli 2006 (Brem.GBl. S. 350), zuletzt geändert am 27.05.2014 (Brem.GBl. S. 280), öffentlich aus.

Der Antrag (Gebietsabgrenzung, Maßnahmen- und Finanzierungskonzept) wird in der Zeit vom 21. August 2017 bis 20. September 2017 montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 13.30 Uhr beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Zweite Schlachtpforte 3, Büro 086 (Erdgeschoss), 28195 Bremen, öffentlich ausgelegt.

Die Antragsunterlagen können außerdem im Internet unter www.bid-soegestraße.de eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen zu dem ausliegenden Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen – Referat 11 – Zweite Schlachtpforte 3, 28195 Bremen, vorgebracht werden. Für Auskünfte und Beratungen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bereichs Zentren und Handel nach Vereinbarung zur Verfügung.

Hinweis: Die Eigentümer der im Innovationsbereich gelegenen Grundstücke haben während der Auslegungszeit das Recht, der Einrichtung des Innovationsbereiches zu widersprechen. Widersprüche sind schriftlich oder zur Niederschrift beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen unter der oben genannten Anschrift einzulegen.

Bremen, den 02.08.2017

Weitere Informationen