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Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 121

Verkündungsdatum: 26.08.2017

Weser-Kurier vom 26. August 2017

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 121

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 121 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung einer Kindertagesstätte und eines Wohnhauses zwischen Riensberger Straße, Riekestraße und der Kleinen Wümme in Bremen-Horn-Lehe im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 11.07.2017) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 6. September 2017 bis 6. Oktober 2017, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 in Bremen (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Horn-Lehe, Leher Heerstr. 105 - 107, 28359 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können beim Ortsamt Horn-Lehe und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 121 am 17. August 2017 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Diese Amtliche Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internetseite www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de“ einzusehen. Des Weiteren können die Amtlichen Bekanntmachungen zu den üblichen Dienstzeiten in der Stadtgemeinde Bremen in den Ortsämtern kostenfrei eingesehen werden (s.a. Brem.GBl. 2014, S. 551).

Bremen, den 24.08.2017

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