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Verlängerung der öffentlichen Auslegung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Binnendüne Bockhorn“ in der Stadtgemeinde Bremen

Verkündungsdatum: 15.09.2017

Weser-Kurier vom 15. September 2017

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Binnendüne Bockhorn“
in der Stadtgemeinde Bremen.

Mit der og. Rechtsverordnung soll die historische Binnendüne in der „Bremer Schweiz“ (Bremen-Nord) und das angrenzende Urnengräberfeld als einzigartige und schützenswerte Objekte mit allen umgebenden Flächen zwischen den Straßen Im neuen Kamp, Am Steending, Wölpscher Straße und An der Landesgrenze insgesamt als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden.

Der Entwurf der Rechtsverordnung liegt nebst Karte in der Zeit vom
21. August bis 11. Oktober 2017
gemäß § 21 Absatz 2 des Bremischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BremNatG) vom 27. April 2010 (Brem.GBl. S. 315 790-a-1) öffentlich aus.

Er kann in dieser Zeit eingesehen werden

     während der Dienststunden beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Fachbereich Umwelt, Dienstgebäude Ansgaritorstraße 2, 3. Etage, 28195 Bremen,

     während der Dienststunden beim Ortsamt Blumenthal, Neues Rathaus in den ehemaligen BWK-Arkaden, Landrat-Christians-Straße 99A, 28779 Bremen.

Außerdem können die Unterlagen in der genannten Zeit im Internet unter www.bauumwelt.bremen.de/info/binnenduene abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr vorgebracht werden.

Bremen, den 13.09.2017

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