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Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 129

Verkündungsdatum: 14.10.2017

Weser-Kurier vom 14. Oktober 2017

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 129

Es ist beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 129 für die Errichtung eines Ärztehauses mit ergänzender Krankenhausnutzung und die Erweiterung des Bettenhauses I auf dem Gelände des St. Joseph-Stifts an der Schwachhauser Heerstraße zwischen Schubertstraße und Lüder-von-Bentheim-Straße in Bremen-Schwachhausen im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 129 (Bearbeitungsstand: 11.08.2017) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 23. Oktober 2017 bis 23. November 2017, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 129 mit Begründung im Ortsamt Schwachhausen/Vahr, Wilhelm-Leuschner-Straße 27A, 28329 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung können auch unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können beim Ortsamt Schwachhausen/Vahr und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 129 erteilt.

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 129 am 14. September 2017 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Bremen, den 10.10.2017