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Planaufstellungsbeschluss (Neufassung) zum Bebauungsplan 1550 für ein Ge-biet in Bremen-Vegesack zwischen Weserstraße 64-73, Weser und Schulkenstraße

Verkündungsdatum: 09.11.2017

Weser-Kurier vom 9. November 2017

Neuer Bebauungsplan 1550

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat am 02.11.2017 unter Aufhebung ihres Planaufstellungsbeschlusses vom 06.09.2007 zum Bebauungsplan 1550 für ein Gebiet in Bremen-Vegesack zwischen Weserstraße 64-73, Weser und Schulkenstraße einen neuen Planaufstellungsbeschluss mit modifizierten Zielen und Zwecken gefasst (Neufassung des Planaufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan 1550). Die Aufstellung des Bebauungsplanes 1550 soll gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.

Bremen, den 06.11.2017