Sie sind hier:
  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung oder Reparatur von Schiffskörpern oder –sektionen (Schiffswerft) aus Metall

Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung oder Reparatur von Schiffskörpern oder –sektionen (Schiffswerft) aus Metall

Verkündungsdatum: 09.02.2018

Nordsee-Zeitung vom 9. Februar 2018

Amtliche Bekanntmachung
Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung oder Reparatur von Schiffskörpern oder -sektionen (Schiffswerft) aus Metall mit einer Länge von 20 Metern oder mehr

Die LuneVerwaltungsGmbH, Riedemannstraße 3, 27572 Bremerhaven, beabsichtigt auf dem Grundstück Am Lunedeich 154, 27572 Bremerhaven, eine Schiffswerft zu errichten und zu betreiben. Die Anlage soll mit Erteilung der Genehmigung in Betrieb genommen werden.

Das Vorhaben ist nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der Nr. 3.18 G des Anhangs 1 zur 4. BImSchV genehmigungsbedürftig.

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen führt das Genehmigungsverfahren durch.
Der Antrag und die Unterlagen werden einen Monat bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort Bremerhaven -, Lange Straße 119, 27580 Bremerhaven von montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 13.30 Uhr ausgelegt.

Die Auslegungsfrist beginnt am 16. Februar 2018 und endet am 16. März 2018.

Während dieser Zeit und bis zu zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung können gegen das Vorhaben Einwendungen schriftlich bei der vorgenannten  Behörde erhoben werden. Die Einwendungsfrist beginnt mit der Auslegung am 16. Februar 2018 und endet mit Ablauf des 30. März 2018. Mit Ablauf dieser Frist sind bis zur Erteilung der Genehmigung alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Widerspruchs- und Gerichtsverfahren.

Die schriftliche Einwendung muss den Namen und die Anschrift des Einwenders tragen. Die Einwendungen werden der Antragstellerin und den Behörden, deren Aufgabenbereich berührt ist, bekannt gegeben. Vor der Bekanntgabe der Einwendungen kann auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese nicht zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens erforderlich sind.

Die Erörterung der frist- und formgerecht erhobenen Einwendungen ist, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, für den 10. Mai 2018, um 10.00 Uhr bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort Bremerhaven, Lange Straße 119, 27580 Bremerhaven, vorgesehen. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde auf Grundlage der eingegangenen Einwendungen, ob auf die Durchführung eines Erörterungstermins verzichtet wird. Der Verzicht wird öffentlich bekannt gemacht.

Zu dem Erörterungstermin werden die Einwender schriftlich eingeladen. Beim Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten (wie Fahrtkosten, Lohnausfall) können nicht erstattet werden.

Die Zustellung der Entscheidung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Bremerhaven, den 05.02.2018