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Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 (1) BGB

Verkündungsdatum: 03.03.2018

Weser-Kurier vom 3. März 2018

Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 (1) BGB

In der Zeit von Juli – August 2017 wurden beim Ordnungsamt -Fundangelegenheiten- und bei den Polizeirevieren in Bremen zahlreiche Fundsachen abgegeben. Des Weiteren wurden Fundsachen von öffentlichen Behörden und unanbringbare Sachen an das Ordnungsamt -Fundangelegenheiten- weitergeleitet.
Die Empfangsberechtigten, denen Rechte an diesen Gegenständen zustehen, werden gebeten, ihre Rechte beim Ordnungsamt -Fundangelegenheiten-, Stresemannstraße 48 (Eingang  Steubenstraße), 28207 Bremen,  innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltend zu machen.
Nach Ablauf dieser Frist können die Sachen öffentlich versteigert werden.

Bremen, den 02.03.2018