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  • Einwohnerversammlung am 19. März 2018 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Ortsamtes Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Str. 62, 28757 Bremen – 1. Änderung des Bebauungsplanes 1218

Einwohnerversammlung am 19. März 2018 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Ortsamtes Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Str. 62, 28757 Bremen – 1. Änderung des Bebauungsplanes 1218

Verkündungsdatum: 10.03.2018

Weser-Kurier vom 10. März 2018

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Das Ortsamt Vegesack lädt zu einer Einwohnerversammlung am:

Montag, den 19. März 2018, um 19:00 Uhr
im Sitzungssaal des Ortsamtes Vegesack,
Gerhard-Rohlfs-Str. 62, 28757 Bremen

im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung ein.

1. Änderung des Bebauungsplanes 1218 für ein Gebiet in Bremen-Vegesack zwischen

  • Vegesacker Hafen
  • Friedrich-Klippert-Straße
  • Zum Alten Speicher
  • Zum Alten Tief
  • Kantjespad und der
  • Lesum

Planungsziele:

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans 1218 sollen folgende Planungsziele verfolgt werden:

Sicherung der städtebaulichen Ordnung im Rahmen einer Neustrukturierung und Revitalisierung des Haven Höövt-Areals unter Berücksichtigung folgender Rahmenbedingungen:

  • Berücksichtigung der Belange des Generalplanes Küstenschutz, d.h. Herstellung eines öffentlichen Hochwasserschutzes (HWS) in Übernahme und Ertüchtigung des privaten HWS-Bestandes
  • Städtebauliche Neuordnung der Baufelder B + C einschließlich des Umfeldes auf Grundlage eines vorauslaufenden konkurrierenden Verfahrens zur Entwurfsqualifizierung
  • Schaffung von zusätzlichem Wohnraum unter anteiliger Berücksichtigung der örtlichen Wohnraumförderung
  • Konzentration und nachhaltige Sicherung der Einzelhandelsnutzung mit breitem Sortimentsangebot im Bauteil D unter Beibehaltung der Obergrenze von max. 11.500 qm Verkaufsfläche und Nachweis der Verträglichkeit innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Vegesack, der Zentren innerhalb Bremen-Nord sowie der Umlandzentren
  • Qualifizierte Prüfung und Entwicklung der umgebenden öffentlichen Raumgestaltung
  • Sicherung der Planungsziele und einer zeitlich-qualitativ integralen Entwicklung mittels eines städtebaulichen Vertrages mit der Eigentümerin/Investorin.

In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt.

Dabei wird jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Bremen, den 26.02.2018, Ortsamt Vegesack

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