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Auflegung der Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023

Verkündungsdatum: 02.07.2018

Weser-Kurier vom 2. Juli 2018

Auflegung der Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit
für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023

(1) Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 in der Stadtgemeinde Bremen für den Bereich des Amtsgerichts Bremen liegt in der Zeit vom 9. Juli 2018 bis 13. Juli 2018 von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr in folgender Dienststelle öffentlich aus:
Statistisches Landesamt Bremen - Wahlamt -, An der Weide 14-16, 28195 Bremen, Pförtnerloge

(2) Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 in der Stadtgemeinde Bremen für den Bereich des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal liegt in der Zeit vom 9. Juli 2018 bis 12. Juli 2018 von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr und am 13. Juli 2018 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr in folgender Dienststelle öffentlich aus:
Stadthaus Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen,
1. Etage, Zimmer 1.2

(3) Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in den Vorschlagslisten Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Bremen, den 07.06.2018