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Vorhabenbezogener Bebauungsplan 107

Verkündungsdatum: 13.12.2018

Weser-Kurier vom 13. Dezember 2018

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 107

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 107 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung von 39 Einfamilienhäusern für ein Gebiet in Bremen-Burglesum im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 01.11.2018) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 07.01.2019 bis 07.02.2019, montags bis mittwochs von 9:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 9:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr im Bauamt Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Stadthaus Vegesack), 28757 Bremen, 1. Obergeschoss (Foyer), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Burglesum, Oberreihe 2 in 28717 Bremen zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.

Der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können beim Ortsamt Burglesum und beim Bauamt Bremen-Nord Stellungnahmen schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Beim Bauamt Bremen-Nord werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Bremen, den 10.12.2018

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