Sie sind hier:

Auslegung des Flächennutzungsplanes Bremen – 13. Änderung Bremen-Vegesack (Haven Höövt)

Verkündungsdatum: 29.12.2018

Weser-Kurier vom 29. Dezember 2018

Plan zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen Vegesack (Haven Höövt)

Es ist beabsichtigt, den Plan zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen – Vegesack (Haven Höövt) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt einschließlich Begründung in der Zeit vom 07.01.2019 bis 07.02.2019, montags bis mittwochs von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr im Bauamt Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Stadthaus Vegesack), 28757 Bremen, 1. Obergeschoss (Foyer), gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Straße 62 in 28757 Bremen zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.

Der Entwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können beim Ortsamt Vegesack und beim Bauamt Bremen-Nord Stellungnahmen schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Beim Bauamt Bremen-Nord werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Bremen, den 27.12.2018

Weitere Informationen