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Entwidmung in Bremen – Mitte (Bahnhofsvorstadt)

Verkündungsdatum: 10.01.2019

Weser-Kurier vom 10.01.2019

Entwidmung in Bremen – Mitte (Bahnhofsvorstadt)

Gemäß § 7 des Bremischen Landesstraßengesetzes vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341‒2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2017 (Brem.GBl. S. 768), wird der öffentliche Busparkplatz zwischen dem Gebäudekomplex Breitenweg 29-33 (Fruchthof) und der Einmündung der Friedrich-Rauers-Straße in den Breitenweg für den öffentlichen (Bus)Verkehr entwidmet.
Die Entwidmung wird nach Rechtskraft dieser Verfügung wirksam.

Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Realisierung eines modernen und leistungsstarken Fernbusterminals auf dem Gelände Bürgermeister-Smidt-Straße 15 zwischen dem Fruchthofgebäude im Süden und einem neuen Hotel- und Parkhaus-Komplex Beim Handelsmuseum 4 im Norden. Dafür sind Neuordnungen der angrenzenden Bereiche nötig und die Zusammenfassung zerstreuter Fern- und Bushaltebereiche auf dem künftigen Gelände des Fernbusterminals. Vor diesem Hintergrund wird auch der genannte Busparkplatz Ecke Friedrich-Rauers-Straße/Breitenweg aufgegeben und zum neuen Terminal verlegt.

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt- gegeben.

Ein Plan, aus dem die zu entwidmende Fläche ersichtlich ist, kann während der Dienststunden beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, Zimmer 611, 28195 Bremen, eingesehen werden.

Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwidmungsplan sind unter dem folgenden Link öffentlich zugänglich: http://www.asv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen122.c.11222.de

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 08.01.2019, Amt für Straßen und Verkehr