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Genehmigung der freiwilligen vorbeugenden Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Erreger der Blauzungenkrankheit gem. § 4 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Verkündungsdatum: 14.02.2019

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 14. Februar 2019

Vorbeugung der Blauzungenkrankheit
hier: Genehmigung der freiwilligen vorbeugenden Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Erreger der Blauzungenkrankheit
gem. § 4 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Nach Prüfung erlässt der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) folgende

Allgemeinverfügung

  1. Zur Vermeidung der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen genehmigen wir Tierhaltern von Rindern, Schafen und Ziegen im Land Bremen (Stadt Bremen und Stadt Bremerhaven), ihre Tiere freiwillig gegen die Serotypen 4 und 8 der Blauzungenkrankheit mit einem zugelassenen oder genehmigten Impfstoff impfen zu lassen. Hierbei sind die Angaben der Impfstoffhersteller zu beachten.
  2. Tierhalter, die von der Genehmigung zu Nr. 1 Gebrauch machen, sind verpflichtet, jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit innerhalb von 7 Tagen nach der Durchführung der Impfung unter Angabe

a. der Registriernummer ihres Betriebs,
b. des Datums der Impfung,
c. des verwendeten Impfstoffes und
d. bei geimpften Rindern unter Nennung der Ohrmarkennummern bzw. bei Schafen und Ziegen der Anzahl der geimpften Tiere mitzuteilen.

Diese Verpflichtung muss durch eine Meldung der Impfung an die HI-Tier-Datenbank durch den Tierhalter selbst oder einem von ihm beauftragten Dritten (z.B. Impftierarzt) erfolgen.

3. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft.

Gründe:

Im Dezember ist die Blauzungenkrankheit (hier speziell BTV8) in Süddeutschland ausgebrochen. Nachdem sich die Blauzugenkrankheit (siehe https://www.lmtvet.bremen.de/tiere/tierseuchen-1469) weiter Richtung Norden ausbreitet, besteht die Gefahr, dass sich die Tierseuche auch auf das Land Bremen ausbreiten könnte. Die Veterinärämter der betroffenen Gebiete in Baden-Württemberg, dem Saarland und Rheinland-Pfalz berichten, dass in allen bisherigen Ausbruchsbetrieben bei Rindern keine klinischen Symptome festgestellt wurden. Umso wichtiger ist es nur Tiere aus Beständen zuzukaufen, die garantiert frei sind von BT.

Das Land Bremen empfiehlt, alle empfänglichen Handelstiere sowie Muttertiere (Rinder, Schafe, Ziegen) auf freiwilliger Basis impfen zu lassen. Impfstoff ist derzeit nur begrenzt verfügbar, interessierte Landwirte sollten sich daher mit dem Hoftierarzt in Verbindung setzen. Die Impfung sowie der Impfstoff müssen von den Landwirten selbst bezahlt werden, die Tierseuchenkasse kommt für die Kosten nicht auf.

Die Impfung ist genehmigungspflichtig, daher hat der LMTVet die Allgemeinverfügung zur allgemeinen Impferlaubnis gegen BTV 8 im Land Bremen erlassen.

Hinweise:

Nähere Informationen sind unter der Telefon-Nummer  0421 361 4035 zu erhalten.
Diese Allgemeinverfügung finden Sie unter  folgender Internetseite:

https://www.lmtvet.bremen.de/aktuelles/amtliche_bekanntmachungen-14024
 

Nach § 6 des Bremischen Bekanntmachungsgesetzes gilt die Allgemeinverfügung am Tag nach der Bekanntmachung im Internet und Hinweis durch die ortsüblichen Zeitungen als bekannt gegeben.

Rechtsgrundlage:

Verordnung zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher und unionsrechtlicher Vorschriften über Maßnahmen zur Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit (EG- Blauzungenbekämpfung- Durchführungsverordnung) in der geltenden Fassung.

R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g

Gegen diese Allgemeinverfügung können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen, Lötzener Str. 3, 28207 Bremen einzulegen.

Bremen, den 12.02.2019

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